Ich entwickle Websites und Shops für Personen und Unternehmen mit bewilligten Fördermitteln. Ausgangspunkt sind der vorgesehene Umfang und Ihre Frist. Daraus entstehen mein Angebot und der Umsetzungsplan.
Was brauche ich für das erste Gespräch?
Ein fertiges Briefing ist nicht nötig. Schicken Sie mir den Namen des Programms, den bewilligten Umfang der Website und den Termin, bis zu dem die Leistung fertig sein muss. Teilen Sie mir auch mit, ob bereits eine Website existiert und wer später Inhalte pflegen soll.
- Förderprogramm: Link zu den aktuellen Unterlagen und die für den Auftrag relevanten Anforderungen.
- Leistungsumfang: Beschreibung aus Ihrem bewilligten Projekt, einschließlich benötigter Funktionen und Sprachversionen.
- Termine: gewünschter Start, Abnahme und die für Sie maßgebliche Abrechnungsfrist.
- Unterlagen des Auftragnehmers: die vom Fördergeber verlangten Angaben oder Vorlagen.
Damit kann ich die Umsetzung planen und eine nachvollziehbare Leistungsbeschreibung erstellen. Vertrauliche Unterlagen müssen Sie nicht vollständig in das Kontaktformular kopieren. Für den Anfang genügen die Angaben zur Website.
Kann die Website aus einer Gründungsförderung bezahlt werden?
Entscheidend ist, ob die konkrete Leistung in Ihrem Programm und Ihrem bewilligten Vorhaben vorgesehen ist. Lassen Sie diese Position vom zuständigen Fördergeber bestätigen. Eine Förderung der Unternehmensgründung bedeutet nicht automatisch, dass jede Website-Leistung übernommen wird.
Ein Beispiel aus Polen: Die Kriterien des PUP Szczecin verlangen eine Kostenaufstellung und eine detaillierte Ausgabenspezifikation. Für die Abrechnung werden bezahlte Rechnungen oder gleichwertige Belege genannt. Maßgeblich ist Ihr konkreter Fördervertrag. Quelle: PUP Szczecin, Kriterien 2026, Abschnitte I und VII (PDF, Polnisch).
Dieses polnische Beispiel beschreibt keine Förderbedingungen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Wenn Ihr Programm aus einem dieser Länder stammt, bringen Sie dessen Anforderungen in die Planung ein. Ich unterstütze Sie auf der Seite der Website-Umsetzung.
Was gehört in die Leistungsbeschreibung?
„Eine Website erstellen“ sagt zu wenig darüber aus, was Sie tatsächlich erhalten. Ich gliedere das Angebot nach den Aufgaben Ihrer Website. So können Sie Angebote vergleichen und bei der Abnahme prüfen, ob der vereinbarte Umfang umgesetzt wurde.
- Struktur und Inhalte: welche Seiten entstehen und wer Texte, Übersetzungen und Bilder liefert.
- Individuelle Gestaltung: Design für Ihr Unternehmen und Umsetzung für große und kleine Bildschirme.
- Funktionen: zum Beispiel Anfrageformular, Terminbuchung, Produktkatalog oder ein Shop mit Zahlung und Versand.
- Bearbeitung: welche Inhalte Sie selbst ändern möchten und welches Redaktionssystem dafür benötigt wird.
- SEO und Veröffentlichung: Seitenstruktur, Metadaten, interne Links, Indexierbarkeit und gegebenenfalls Weiterleitungen.
Die Umsetzung erfolgt individuell, ohne vorgefertigte Website-Vorlagen. Die spätere Inhaltsverwaltung richten wir nach Ihrer Arbeitsweise ein. Im Projekt OLiMED sehen Sie beispielsweise, wie Leistungen, Fachkräfte und Terminbuchung zusammenwirken. Benötigen Sie einen Shop, finden Sie weitere Informationen zu meiner Onlineshop-Entwicklung.
Wie planen wir den Zeitrahmen?
Wir planen rückwärts vom benötigten Fertigstellungstermin. Zwischen erster Gestaltung und Veröffentlichung liegen die Abstimmung der Inhalte, technische Umsetzung, Prüfung und Abnahme. Auch Ihre Rückmeldungen und die Bereitstellung von Materialien gehören in den Zeitplan.
Bevor Sie einen Auftrag erteilen oder eine Zahlung veranlassen, klären Sie mit Ihrem Fördergeber, ab wann diese Schritte zulässig sind. Den möglichen Beginn und die Zahlungsmeilensteine halten wir anschließend im Angebot beziehungsweise Vertrag fest.
Bei Änderungen beschreiben wir zunächst die zusätzliche Leistung und deren Auswirkungen auf Aufwand und Termin. Ob dafür eine Zustimmung des Fördergebers erforderlich ist, klären Sie vor der Beauftragung der Änderung. So bleiben Projektstand und vereinbarter Umfang nachvollziehbar.
Welche Unterlagen stimmen wir miteinander ab?
Als Website-Entwickler liefere ich die Unterlagen zu meiner vereinbarten Leistung. Welche Dokumente Sie für Ihren Fördergeber benötigen, legen wir vor dem Start fest. Dazu können gehören:
- ein Angebot mit Leistungsbeschreibung und klar benannten Kostenpositionen,
- ein Vertrag mit Umfang, Zeitplan und Abnahmekriterien,
- eine Rechnung mit nachvollziehbarer Beschreibung der erbrachten Leistung,
- ein Abnahmeprotokoll oder eine andere vereinbarte Bestätigung der Übergabe,
- Zugänge und Hinweise zur vereinbarten Bedienung der Website.
Wenn der Fördergeber ein bestimmtes Formular oder eine spezielle Beschreibung verlangt, schicken Sie mir diese Vorgabe vor der Angebotserstellung. Die Umsetzung der Website und die Entscheidung über die Förderung haben unterschiedliche Zuständigkeiten: Meine Aufgabe ist die vereinbarte Website-Leistung; die Anerkennung der Ausgaben liegt beim Fördergeber.
Domain, Hosting und Nutzung nach dem Launch
Die fertige Website gehört in einen planbaren Betrieb. Im Angebot unterscheiden wir die Erstellung von laufenden Leistungen wie Hosting, Domainverlängerung und gegebenenfalls externen Lizenzen. Klären Sie separat, welche dieser Positionen Ihr Programm umfasst.
Wir legen fest, auf wen Domain und Konten registriert werden, welche Zugänge Sie erhalten und welche Nutzungsrechte übertragen werden. Auch Bearbeitung, Datensicherung und die Betreuung nach dem Launch besprechen wir vorab. Sie sollen wissen, was Sie später selbst erledigen können und welche Unterstützung Sie bei Bedarf beauftragen.
Wann braucht die Website einen Förderhinweis?
Bei Projekten aus polnischen EU-Fonds können Informationen zum geförderten Vorhaben und die vorgeschriebenen Zeichen auf der Unternehmenswebsite erforderlich sein. Planen Sie den passenden Bereich mit ein. Inhalte und Kennzeichnung richten sich nach Ihrem Programm und den geltenden Vorgaben. Quelle: Kommunikationsregeln der polnischen EU-Fonds und offizielle FAQ zur Projektwebsite.
Für die Gestaltung verwenden wir die vorgesehenen Dateien und abgestimmten Projektinformationen. So lässt sich der Förderhinweis verständlich in die Website einordnen. Es genügt nicht, irgendein EU-Logo als Dekoration einzufügen.
Ihre geförderte Website mit codingmaks
Ich bin Maksym Zabavchuk und führe codingmaks in Szczecin. Ich gestalte und entwickle Websites für Praxen, Dienstleister und Handelsunternehmen. Auch mit bereits bewilligten Fördermitteln können Sie eine individuelle Website oder einen Shop bei mir beauftragen.
Im ersten Gespräch klären wir Ihre Anforderungen und den verfügbaren Zeitrahmen. Daraus entstehen eine konkrete Leistung und ein nachvollziehbarer Ablauf. Sie benötigen dafür keine technischen Fachbegriffe: Beschreiben Sie, was Ihre Kunden auf der Website finden und tun sollen.
Quellen geprüft am 15.09.2026. Maßgeblich sind die Unterlagen Ihres Programms und Ihr Fördervertrag. Dieser Leitfaden behandelt die Planung und Umsetzung der Website.